Die Fördermöglichkeiten der UG Stiftung sind in der Stiftungssatzung geregelt.
Als gemeinnützige Einrichtung hat die Stiftung Ihren Jahresüberschuss zeitnah zu verwenden.
Primäres Ziel hierbei ist der Erhalt des Erweiterungsbaus und Außenanlagen des Seniorenzentrums Durach. Darüber hinaus wird der Stiftungszweck entsprechend der Maßnahmen nach § 2 Abs. 3 der
Stiftungssatzung erfüllt.